Mit zunehmender Dauer der Coronavirus-Pandemie geraten immer mehr wirtschaftlich gesunde Unternehmen in Schwierigkeiten. Bund und Kanton passen deshalb die Härtefallmassnahmen an. Neu können auch Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent sowie Unternehmen, die von behördlich geschlossenen Betrieben abhängig sind, nicht rückzahlbare Fixkostenbeiträge beantragen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat zur Finanzierung aller Härtefallmassnahmen eine Aufstockung des Verpflichtungskredits auf 450 Millionen Franken.
(Mitg.) Die Coronavirus-Pandemie dauert nun bereits ein Jahr, ein rasches Ende ist nicht absehbar. Seit Mitte April 2020 können besonders betroffene Unternehmen finanzielle Unterstützung durch den Kanton Aargau beanspruchen. Rechtliche Grundlage bilden die…