Das Arbeitsgericht ist als Schlichtungsbehörde und als Gericht tätig. Irene Rössler, seit dem 1. Januar 2016 Gerichtspräsidentin am Bezirksgericht Kulm und Abteilungsleiterin des Arbeitsgerichts, berichtet im Interview mit WB-Mitarbeiter René Fuchs über ihren Arbeitsgerichtsalltag.
Welche Voraussetzungen braucht es, um als Gerichtspräsidentin an einem Arbeitsgericht tätig zu sein?
Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten werden im Aargau vom Volk gewählt. Dies setzt Wohnsitz im Kanton und Stimmberechtigung voraus. Ausserdem muss man über ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium und das Anwaltspatent verfügen sowie mindestens fünf Jahre juristische Tätigkeit vorweisen können. Für alle Richter wird zudem vorausgesetzt, dass aus dem Strafregisterauszug keine strafrechtliche…