Der Gemeinderat hat für die Ortsbürgergemeindeversammlung am am 14. Juni und Einwohnergemeindeversammlung am 18. Juni die dazugehörigen und gesetzlich vorgeschriebenen Schutzkonzepte erarbeitet und erlassen.
(Mitg.) Diese richten sich nach den aktuellen Auflagen und Weisungen von Bund und Kanton. Im Wesentlichen gilt es die Maskentragpflicht, die geltenden Abstands- sowie Hygieneregelungen und die Bestimmungen des Contact-Tracings einzuhalten. Damit ein reibungsloser Ablauf der Versammlungen bewerkstelligt werden kann, werden die Stimmberechtigten sowie auch die an der Versammlung teilnehmenden Gäste darum gebeten, möglichst frühzeitig im Versammlungslokal zu erscheinen und den erhaltenen Stimmrechtausweis, ergänzt mit ihren erweiterten Kontaktdaten (Telefon-Nummer oder E-Mail-Adresse,…