Die glücklichen Momente einer Partnerschaft sind unabhängig vom Trauschein. Die Vorsorge nicht. Eine kluge gegenseitige Absicherung lohnt sich deshalb in jedem Fall.
Die Vorsorge für Paare ist abhängig vom Zivilstand – ob ledig, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft macht einen Unterschied im Alter oder bei einem Todesfall. Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist der Ehe bezüglich Vorsorge gleichgestellt.
AHV-Rente
Verheiratete Paare und Paare in eingetragener Partnerschaft erhalten eine tiefere Rente als unverheiratete, nämlich maximal eineinhalb Vollrenten. Unverheiratete haben allerdings keinen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente. Möglicherweise kann eine Ergänzung fehlender Leistungen über die dritte Säule sinnvoll sein, etwa mit einer…