Verliebt? Verlobt? Und vorgesorgt?

Do, 23. Sep. 2021

Die glücklichen Momente einer Partnerschaft sind unabhängig vom Trauschein. Die Vorsorge nicht. Eine kluge gegenseitige Absicherung lohnt sich deshalb in jedem Fall.

Die Vorsorge für Paare ist abhängig vom Zivilstand – ob ledig, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft macht einen Unterschied im Alter oder bei einem Todesfall. Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist der Ehe bezüglich Vorsorge gleichgestellt.

AHV-Rente
Verheiratete Paare und Paare in eingetragener Partnerschaft erhalten eine tiefere Rente als unverheiratete, nämlich maximal eineinhalb Vollrenten. Unverheiratete haben allerdings keinen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente. Möglicherweise kann eine Ergänzung fehlender Leistungen über die dritte Säule sinnvoll sein, etwa mit einer…

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses

Trending

1

POLIZEINACHRICHTEN

Leimbach: E-Scooter-Fahrer stürzt

und verletzt sich schwer

Am Mittwoch, 13. August, um 20.45 Uhr, fuhr ein E-Scooter-Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf dem Radweg zwischen Zetzwil und Leimbach. Eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau sah ihn und gab ihm das Haltezeichen. Der Mann missachtete dieses und bog auf einen Feldweg ab.

Die Patrouille fuhr weiter ins Dorf. Unterwegs winkte ein Landwirt die Polizisten herbei. Er hatte beobachtet, wie der E-Scooter-Fahrer …