Der Regierungsrat verzichtet auf die Ausschüttung von Ausfallentschädigungen für öffentlich-rechtliche Institutionen der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung für die Zeit des Lockdowns im Jahr 2020.
(Mitg.) Der Regierungsrat hat die Situation der öffentlich-rechtlichen Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Aargau beraten und entschieden,keine Ausfallentschädigungen zu gewähren. Öffentlich-rechtlich geführte Institutionen wurden während des Lockdowns durch die Gemeinden und die öffentlichen Träger wie die Kirche finanziell unterstützt. Dementsprechend sind öffentlich-rechtliche Institutionen im Gegensatz zu privatrechtlichen nicht in ihrer Existenz gefährdet. Die ausfallenden Elternbeiträge haben bei öffentlichrechtlichen Institutionen keinen…