(Mitg.) Dann und wann werden in und Attelwil Fahrzeuge auf Fahrbahnen von Nebenstrassen abgestellt. Im Gegensatz zum Parkieren auf dem Trottoir ist das Abstellen der Fahrzeuge auf Nebenstrassen grundsätzlich erlaubt. Die Strassenverkehrsordnung gestattet dies, sofern die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge weiterhin möglich ist. Verboten ist das Parkieren von Autos und Motorräder auf dem Trottoir. Dadurch wird der Durchgang zu Fuss erschwert oder verunmöglicht, insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl. Unter Umständen ist man gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Gemeinderat appelliert an die Einwohner, die Verkehrsregelordnung und -sicherheit zu beachten und Fahrzeuge nur im Ausnahmefall auf der Fahrbahn abzustellen.