(Mitg.) Der Regierungsrat schlägt die Anpassung der Prämien für nichtmassive Bauten auf das Niveau von massiven Bauten vor. Er hat das Justizund Sicherheitsdepartement mit einer Vernehmlassung über die Änderung der Gebäudeversicherungsverordnung beauftragt. Damit soll das vom Kantonsrat überwiesene Postulat P 502 von Hanspeter Bucheli über die Vereinheitlichung der Gebäudeversicherungsprämien im Kanton Luzern umgesetzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Mai 2022.
Eingeladen zur Stellungnahme sind die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, der Hauseigentümerverband Luzern, der Mieterinnen- und Mieterverband Luzern, der KMU- und Gewerbeverband Kanton Luzern, alle Departemente, die Staatskanzlei, das Kantonsgericht und die Gebäudeversicherung Luzern.