Es grenzt geradezu an eine Zumutung, über eine inhaltslose Initiative am 15. Mai 2022 abstimmen zu müssen. Gemäss Abstimmungsbotschaft hält der Verfassungsartikel lediglich den Grundsatz fest, dass die Möglichkeit einer Amtsenthebung verbindlich geregelt werden muss. Damit erhält der Grosse Rat die Kompetenz, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die Urheber der Initiative machten es sich sehr einfach, sie überlassen das gesamte Prozedere dem Grosssen Rat. Und genau dies möchte ich nicht. Ein Beispiel: Der Regierungsrat – wohl das wichtigste Gremium im Kanton – wird vom Volk gewählt und auch nach vier Jahren wiedergewählt. So sollte auch eine allfällige Amtsenthebung durch den Souverän erfolgen. Mit der Ausarbeitung eines Gesetzes ist die Befürchtung sehr gross, dass der Grosse Rat…