«Nein zur unnötigen Stellvertreterregelung im Grossen Rat»

Do, 15. Sep. 2022

Am 25. September 2022 stimmen wir darüber ab, ob nichtgewählte Grossratskandidaten gewählte Grossrätinnen und Grossräte im Grossen Rat vertreten dürfen. Leider ist das Aufwand- und Nutzenverhältnis dieser vorgesehenen Stellvertretungsregelung sehr schlecht. Es muss ein riesiger administrativer Aufwand getätigt werden, damit für – unter Umständen – nur wenige Sitzungen eine Stellvertretung gewährleistet werden kann. Es ist vorgesehen, dass die Stellvertretung des ausfallenden Grossratsmitglied im Falle von Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall für 3 bis 12 Monate vertreten soll. Die in Frage kommende Stellvertretung, also diejenige Person auf dem ersten Ersatzplatz, muss angefragt werden, ob sie die Stellvertretung wahrnehmen will. Das muss sie auch mit ihrem Arbeitgeber abklären. Falls…

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses

Trending

1

Safenwiler Autosalon – Event der Sonderklasse

Alle Jahre wieder, eine Woche nach Schliessung des Genfer Autosalons, findet beim Autocenter Frey AG in Safenwil der "Blaue Salon" statt. Mit der Präsentation der vielen Marken-Neuheiten und dem attraktiven Rahmenprogramm für Jung und Alt, wird der Blaue Salon zum regelrechten Familien-Event.