Am 25. September 2022 stimmen wir darüber ab, ob nichtgewählte Grossratskandidaten gewählte Grossrätinnen und Grossräte im Grossen Rat vertreten dürfen. Leider ist das Aufwand- und Nutzenverhältnis dieser vorgesehenen Stellvertretungsregelung sehr schlecht. Es muss ein riesiger administrativer Aufwand getätigt werden, damit für – unter Umständen – nur wenige Sitzungen eine Stellvertretung gewährleistet werden kann. Es ist vorgesehen, dass die Stellvertretung des ausfallenden Grossratsmitglied im Falle von Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall für 3 bis 12 Monate vertreten soll. Die in Frage kommende Stellvertretung, also diejenige Person auf dem ersten Ersatzplatz, muss angefragt werden, ob sie die Stellvertretung wahrnehmen will. Das muss sie auch mit ihrem Arbeitgeber abklären. Falls…