(Mitg.) Am 15. Januar 2023 findet die Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022/2025 statt. Wahlvorschläge sind nach § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag (das heisst bis Freitag, 2. Dezember, 12 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular zur Anmeldung der Kandidierenden kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder selbst von der Website heruntergeladen werden. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wählbare Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten.