(Mitg.) Für den Bezug von Lebensmitteln bei der Ausgabestelle in Oberkulm sind berechtigt: Sozialhilfeempfänger / IV-Bezüger; Personen mit geringem Einkommen; Alleinerziehende; Stellensuchende; Menschen, welche knapp am oder unter dem Existenzminimum gemäss SKOS oder AHV / IV-Richtlinien leben. Bezugskarten für die Lebensmittelausgabe für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde stellt die Gemeindekanzlei oder der Verein «Verwenden statt Verschwenden» aus. Weitere Infos: www. verwenden-verschwenden.ch
Baubewilligungen
Es wurde folgende Baubewilligung erteilt: Beat und Hortensia Thut, Weiden 22, für die Einfriedung/Lärmschutz, auf Parzelle 405.
Winterdienst
Durch das Parkieren und Abstellen von Motorfahrzeugen entlang von öffentlichen und privaten Strassen wird der Winterdiensteinsatz…