(Mitg.) Die bisherige Motorfahrzeugabgabe soll im Kanton Aargau durch ein neues Verkehrssteuergesetz abgelöst werden. Die bisherige Abgabe wird ausschliesslich aufgrund des Hubraums bemessen. Neu soll bei Fahrzeugen die Steuer auf einer technologieneutralen Grundlage mit einer Kombination von Gewicht und Leistung bemessen werden. Hiervon sind Nutzfahrzeuge über 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie der Transportanhänger ausgenommen und werden nach Nutzlast besteuert. Mit einer befristeten ökologischen Tarifanpassung sollen zudem effiziente und klimaschonende Antriebstechnologien gefördert werden. Die öffentliche Anhörung zum neuen Verkehrssteuergesetz startete am 3. Februar, und dauert noch bis am Freitag, 5. Mai 2023.