(Mitg.) Der Frühlings naht und die Bewirtschaftung der Ackerflächen rückt näher. Der Gemeinderat weist in diesem Zusammenhang auf das Polizeireglement hin: «Wer öffentliche Strassen, Plätze und Anlagen verunreinigt oder Gegenstände liegen lässt, hat umgehend und unaufgefordert den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen.» Der Gemeinderat gewährt fehlbaren Personen das rechtliche Gehör und spricht allenfalls Bussen aus.
Reiten auf befestigten Waldstrassen
Das Reiten abseits von Waldstrassen und Waldwegen gilt als unzulässige nachteilige Nutzung, ist daher verboten und kann von der Polizei gebüsst werden. Im Leerber Wald darf nur auf befestigten (geschotterten) Waldstrassen geritten werden. Vor allem bei nasser Witterung werden Schäden an den Wegen angerichtet. Diese sind auch aus…