(Mitg.) Der Gemeinderat bittet Einwohnerinnen und Einwohner, sich an die geltenden Ruhezeiten zu halten und möchte auf folgende Punkte des Polizeireglements aufmerksam machen. Sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien sind wie folgt verboten: Montag bis Freitag bis 7 Uhr morgens, von 12 bis 13 Uhr sowie ab 20 Uhr. Am Samstag beginnt die abendlich Ruhezeit bereits um 18 Uhr. Sonn- und Feiertag gelten insgesamt als Ruhezeit (ausgenommen Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag). Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sind gestattet. Das Verwenden von Lautsprechern, Megaphonen und anderen Verstärkeranlagen im Freien ist nur…