Unstimmigkeit im Gemeindegesetz

Do, 20. Jul. 2023

Kürzlich hat alt Gemeindeammann Paul Sutter von Aarburg den Aargauer Regierungsrat angeschrieben und auf eine Unstimmigkeit im Gemeindegesetz hingewiesen; dies im Zusammenhang mit Verpflichtungskrediten. Nach Gemeindegesetz müssen die Verpflichtungskredite von der Gemeindeversammlung bewilligt werden. Ausnahmen sind nicht geregelt. Bei Kantonsstrassenprojekten hingegen hat das Strassengesetz gegenüber dem Gemeindegesetz Vorrang (Lex specialis). Verpflichtungskredite für den Gemeindekostenanteil bei Kantonsstrassensanierungern und Kantonsstrassenausbauten müssen also nicht zwîngend von der Gemeindeversammlung gutgeheissen werden.

Damit die beiden Gesetze aufeinander abgestimmt werden, hat Sutter eine Ergänzung im Gemeindegesetz vorgeschlagen, die auf das Strassengesetz hinweist. Eine…

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