Die Heiratsstrafe aufheben und Ja zur 13. AHV-Rente

Do, 15. Feb. 2024

Die Heiratsstrafe ist keine Strafe, da Konkubinatspaare eine 30-Prozent-Erbschaftssteuer bezahlen müssen, wenn ein Teil stirbt, Verheiratete bezahlen keine Erbschaftssteuer, wenn ein Teil stirbt – ist das dann gerechtfertigt?? Verheiratete sehen nur die Nachteile, aber sie bedenken nichtd dass Frau/Mann Vermögen in Form von Haus, Aktien oder Bargeld ohne Steuern an die überlebenden Ehepartner übergeht. Konkubinatspaare haben auch alles mindestens 2mal versteuert. Also ein kräftiges Ja zur 13. AHV-Rente und nicht immer über die Heiratsstrafe jammern!

Marcel Romanens, Oberkulm

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