Drittmeldepflicht

Do, 22. Feb. 2024

(Mitg.) Der Gemeinderat Reinach informiert, dass gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet sind, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden. Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, diese sogenannten Drittmeldungen bequem elektronisch zu übermitteln:

Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen/Vermieter sowie Logisgeber: www.drittmeldung.ch

Grössere Liegenschaftsverwaltungen können in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren, wenn sie an «secure data exchange» angebunden sind. Infos beim Bundesamt für Statistik: 0800 866 700.

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