Am 3. März können wir über zwei Volksinitiativen abstimmen. Die Einführung einer 13. Monatsrente bei der AHV soll den Kaufkraftverlust der Renten auffangen. Dies entspricht einer monatlichen Erhöhung der AHV Rente um 8,3%. Die AHV ist unser grösstes Sozialwerk in unserem Land und geprägt von einem sozialen Ausgleich. Rund 90% der Beitragszahlenden werden mehr Rente erhalten als sie einbezahlt haben. Dies bedeutet, 10% sehr gutverdienende bezahlen mehr in die AHV ein als sie an Rente bekommen werden. Seit Jahren verhindern die bürgerlichen National- und Ständeräte eine Erhöhung der Lohnbeiträge, um die AHV-Kasse nachhaltig zu stabilisieren. Damit schonen sie die 10% sehr Gutverdienenden, die sich offenbar ärgern, einen sozialen Beitrag zu leisten. Pausenlos wird den Stimmberechtigten…