(Mitg.) Am 1. Januar 2011 trat das revidierte eidgenössische Gewässerschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf der Gewässer zu sichern und diesen bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Die Gemeinden sind daher verpflichtet, die Gewässerräume in der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich festzulegen. Die Umsetzung bedarf einer Teilrevision der Nutzungsplanung. Sie erfolgt räumlich in den Bauzonen- und Kulturlandplänen und hat eine Ergänzung in der Bau- und Nutzungsordnung zur Folge. Die Entwürfe zur Festlegung der Gewässerräume der Gemeinde Reinach liegen vom 22. März bis 23. April 2024 zur öffentlichen Mitwirkung auf.
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung auf Mittwoch, 20. März, 20 Uhr, ins…