Steuerzahlungen

Do, 22. Feb. 2024

(Mitg.) Der Gemeinderat Reinach erinnert: Für jede Zahlung, welche vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern geleistet wird, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere…

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Hirschthal: Pfiffner-Tochter wurde 100-jährig

Ein Kuriosum ist, wenn die Tochter älter ist als die Mutter. Die Moser-Glaser AG feierte ihren 100. Geburstag, sie gehört seit 2001 der Pfiffner Gruppe als "gfreuti" Tochter an. Mehr im Wynentaler Blatt Nr. 43 vom 11. Juni 2014.