Für den Schutz von Flora und Fauna gilt es einiges zu beachten. Gleichzeitig darf man sich auf kommende Anlässe freuen.
(Mitg.) Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden müssen. Das Einhalten der Leinenpflicht und des Betretungsverbotes werden von der Jagdgesellschaft und der Regionalpolizei…