Wenn der Frühling kommt

Do, 28. Mär. 2024

Für den Schutz von Flora und Fauna gilt es einiges zu beachten. Gleichzeitig darf man sich auf kommende Anlässe freuen.

(Mitg.) Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt. Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden müssen. Das Einhalten der Leinenpflicht und des Betretungsverbotes werden von der Jagdgesellschaft und der Regionalpolizei…

Ganzer Artikel ist nur für Abonnenten verfügbar.

Kommende Events

Stellen

Immobilien

Diverses

Trending

1

Hannes Roth begeistert mit Badewanne

Seit vielen Jahren gibt es im Norddeutschen Rundfunk die Sendung «Kaum zu glauben» – jetzt hat es der Schöftler Hannes Roth in die Sendung geschaft und begeisterte die Ratenden mit seiner Badewanne.

Während der Sendung muss das Rateteam – derzeit bestehend aus Bernhard Hoëcker, Hubertus Meyer-Burckhardt, Stephanie Stumph und Wincent Weiss – erraten, welches besondere Hobby oder welchen speziellen Beruf der eingeladene Gast ausübt. Häufig ge…