Auf dem Hallwilersee werden Segelschiffe mit Foils (flügelähnliche Vorrichtungen am Schiffsrumpf) ab dem 1. Mai neu zugelassen. Zudem wird das bisherige, pauschale Flugverbot über Gewässer für Drohnen oder andere zivile unbemannte Luftfahrzeuge gelockert. Der Regierungsrat hat diese und weitere Änderungen der Verordnung über die Schifffahrt beschlossen.
(Mitg.) Die Verordnungsänderung umfasst die Zulassung von Segelschiffen mit Foils, das heisst flügelähnlichen Vorrichtungen, die den Rumpf beim Erreichen einer Mindestgeschwindigkeit aus dem Wasser heben. Diese rechtliche Klarstellung wurde aufgrund der technischen Weiterentwicklung von Schiffen mit Foils notwendig. Das Verbot von motorisierten Tragflügelbooten auf dem ganzen Hallwilersee bleibt aufrechterhalten. Segelbretter mit Foils…