(Mitg.) In diesen Tagen werden die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2024 verschickt. Darauf ist ersichtlich, was bereits bezahlt oder was dem Konto gutgeschrieben worden ist. Ein allfälliger Restbetrag ist bis 31. Oktober 2024 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich. Ab 1. November wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5 Prozent berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2025 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Der Gemeinderat dankt für die rechtzeitige Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2024.
Häckseldienst
Der nächste Häckseldienst wird am Montag, 14. Oktober, durchgeführt. Anmeldeschluss ist am Donnerstag, 10. Oktober. Das Anmeldeformular…