Mit der Teiländerung der Nutzungsplanung Hegmatte soll die Landschaftskammer als das erhalten bleiben, was sie heute ist: eine offene Landwirtschaftsfläche. Zur langfristigen Sicherung der Hegmatte in ihrer heutigen Form und Funktion wird die Hegmatte mit der Landschaftsschutzzone überlagert. Der Kanton hat die Vorlage abschliessend vorgeprüft. Die bereinigte Teiländerung der Nutzungsplanung, inklusive Mitwirkungsbericht, wurde im Frühling 2024 öffentlich aufgelegt. Das Vorhaben kann der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
(Mitg.) An der Gemeindeversammlung vom 19. November 2018 wurde die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Schöftland beschlossen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren verschiedene Fragen betreffend Neubauten von…