(Mitg.) Der Gemeinderat Schöftland musste in den vergangenen sechs Wochen zwei Baustoppverfügungen aussprechen. Im ersten Fall wurde festgestellt, dass eine Privatperson ein Teilstück einer Stützmauer höher als die in der Baubewilligung definierte Höhe erstellen liess. Im zweiten Fall wurde eine Fläche ohne Baugesuch und somit ohne rechtskräftige Baubewilligung überdacht.
Weitere Bauarbeiten strikt verboten
Wird durch die Errichtung von Bauten oder Anlagen ohne Bewilligung, unter Verletzung einer solchen oder auf andere Weise ein unrechtmässiger Zustand geschaffen, so kann gemäss Baugesetz die Einstellung der Arbeiten, die Einreichung eines Baugesuchs sowie die Herstellung des rechtmässigen Zustands, insbesondere die Beseitigung oder Änderung der rechtswidrigen Bauten oder Anlagen…