Bauen für Barrierefreiheit

Do, 13. Feb. 2025

Bahn- und Bushaltestellen müssen seit Anfang 2024 für Menschen mit Behinderung grundsätzlich autonom nutzbar sein. Zwei Bushaltestellen in Menziken müssen überarbeitet werden.

mek. Am Bahnhof Menziken müssen zwei Haltekanten für Busse umgebaut werden, damit sie die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes einhalten. Das Gesetz verlangt, dass der öffentliche Verkehr barrierefrei ist, damit ihn Menschen mit Beeinträchtigungen eigenständig nutzen können. Von den beiden Bushaltestellen fahren Buslinien in alle Richtungen. Da die Einwohnergemeinde, die Aargau Verkehr AG (AVA) und ein privates Immobilienunternehmen die Eigentümer der Bushaltestellen sind, müssen diese dafür sorgen, dass alle Gesetze eingehalten werden.

Die Umbauarbeiten beinhalten diverse Anpassungen. So wird bei der…

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