(Mitg.) Nachdem der Gemeinderat Schöftland die Nutzungsplanänderung Huplant verabschiedet hat, wird das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 RPG und § 3 BauG durchgeführt.
Die Entwürfe liegen vom 14. Februar bis 17. März 2025 bei der Gemeindekanzlei Schöftland auf und können zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Schöftland, 5040 Schöftland, eingereicht werden und sind als solche zu bezeichnen. Die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG findet zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung, statt.