Öffentliche Auflage

Do, 01. Mai. 2025

Am 28. April hat der Gemeinderat Reinach den Erschliessungsplan «Sandgasse» in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass auf eine Beschwerde, die nicht den Anforderungen entspricht, nicht eingetreten wird.

(Mitg./jaf.) Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, an der Entfelderstrasse 22, in Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu…

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