(Mitg.) Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die allesamt positiv gefassten Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni veröffentlicht. Die nachstehenden Beschlüsse materieller Natur unterstehen dem fakultativen Referendum (mit Ausnahme der Einbürgerungen gemäss Traktandum 4). Unterschriftenlisten zur Einreichung eines Referendums können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.