(Gemeindeversammlung vom 11. Juni)
Im Absatz 1 steht; dieses Reglement gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen… der Gemeinde Menziken. Nach mündlicher Aussage des zuständigen Gemeinderates gilt das nicht für Privatstrassen und private Parkplätze. Leider steht das nicht im Entwurf des neuen Parkierungsreglements. Gemäss Strassenverkehrsordnung Absatz 741.11 sind öffentliche Verkehrsflächen alle mit Fahrzeugen (Autos, Velos, usw.) frei zugängliche Flächen, also auch private Strassen, die nicht abgesperrt sind.
Dieser Widerspruch ist im Reglement dringend zu korrigieren. Ebenfalls ist der Begriff «Baugebiet der Gemeinde» bei Absatz 2 unklar definiert. Diese und weitere Fragen führen zu Konflikten bei der Auslegung des neuen Reglements. Vorteilhaft würde der Gemeinderat das Reglement…