Werte Stimmbürger,
Am 11 Juni wird an der Gemeindeversammlung über ein neues Reglement zum Parkieren in der Gemeinde Menziken Burg abgestimmt. Bei Paragraph 1 Absatz 3 steht, «Für LKW, Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger und dergleichen ist das Parkieren auf öffentlichem Grund nicht zulässig». Gerne möchte ich vom Gemeinderat erklärt haben, wo sollen solche Fahrzeuge in Zukunft parkieren? Wäre es nicht besser, wenn der Gemeinderat das Reglement zurückzieht und nochmals überarbeitet?
Peter Merz, Menziken