Der aargauische Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau hat eine Wahl annullieren und einen neuen Termin festlegen müssen. Grund dafür war ein Verfahrensfehler, den der Kirchenpflegepräsident Dr. Martin Sigg begangen haben soll, bei der eigenmächtigen Festsetzung des Wahltermins für die Wahl zur Erweiterung der Kirchenpflege Menziken-Reinach.
dr. Der Kirchenrat muss die Wahlen gemäss einem Entscheid des Rekursgerichts innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteils anordnen. Dr. Martin Sigg, Präsident der Kirchenpflege Menziken-Reinach, legte den Wahltermin für den 31. August 2025 jedoch eigenmächtig fest. Daher sah sich der Kirchenrat gezwungen, den Termin mit einer Verfügung vom 11. Juli 2025 vorsorglich zu annullieren. Dies geschah,…