Grenzt an Betrug

Do, 23. Okt. 2025

Vor einigen Tagen war ich im Café Schulz in Reinach, die feinen Canapés haben es mir angetan. Da die Parkplätze vom Café Schulz besetzt waren, parkierte ich auf der gegenüberliegenden Seite des Platzes. Vier davon sind für Concordia reserviert und auch entsprechend beschildert, zwei weisen keinerlei Beschilderung auf. Wie viele andere vor mir ging ich davon aus, dass es sich bei diesen beiden nicht beschrifteten Parkplätzen um sogenannte «Pufferparkplätze» handelt, die frei genutzt werden können. Nach meinem Kaffeegenuss fand ich eine aufwändig eingeschweisste Aufforderung zur Zahlung einer Umtriebsentschädigung von 60 Franken. Zwei kleine Schilder an den jeweiligen Pfosten (so hat es Concordia gemacht), würden dieses Missverständnis verhindern. Aber dann könnte man ja nicht mehr…

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