(Mitg.) Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana ruft das Justiz- und Sicherheitsdepartement gemeinsam mit der Gebäudeversicherung Luzern alle Verantwortlichen zur strikten Einhaltung der Brandschutzmassnahmen auf. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Fasnachtsanlässe. Je nach Art und Risiko der Veranstaltung soll vor Beginn ein Augenschein der finalen Einrichtung erfolgen, beispielsweise durch ein Mitglied der örtlichen Feuerwehr, der Gemeindeverwaltung oder des Hausdienstes. Die Gemeinden und Städte wurden zudem gebeten, die örtlichen Fasnachtsorganisationen sowie Betreiberinnen und Betreiber privater Veranstaltungsorte auf ihre Verantwortung im Bereich Brandschutz hinzuweisen.