Neues aus dem Gemeindehaus
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden ersucht, die auf Strassen oder Trottoirs überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf mindestens 4,5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hineinragen.
(Mitg.) Bei Gehwegen muss auf eine…






