Aargau: Sparmassnahmen bei der Bildung

Mo, 12. Mai. 2014
Symbolbild (Bild: rc.)

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport hat den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen zugestimmt. Dabei will man das Berufswahljahr abschaffen, Primarklassen sollen neu mindestens 15 Kinder zählen, Musikunterricht wird teilweise, Erwachsenbildung gänzlich gestrichen.

Die grossrätliche Kommission für Bildung, Kultur und Sport hat an drei Sitzungen nebst dem Jahresbericht mit Jahresrechnung 2013 auch die Massnahmen der Leistungsanalyse zur Entlastung der kantonalen Finanzen im Bereich der Bildung und Kultur intensiv beraten. Ausser der Abschaffung des Werkjahres stimmte die Kommission allen vorgeschlagenen Massnahmen im Kompetenzbereich des Grossen Rates zu.

Für Beibehaltung des Werkjahres

Das Werkjahr ist ein Angebot im letzten Jahr der obligatorischen Schulzeit, das praktisch begabten Schülerinnen und Schülern aus Klein- und Realklassen auf den Eintritt in die berufliche Grundbildung vorbereitet. Eine klare Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass dieses Angebot nicht abgeschafft werden sollte, da der auf praktische Tätigkeiten ausgerichtete Unterricht die Chancen der Jugendlichen für den Eintritt in eine Lehre oder Anlehre verbessert.

Optimierung des Case Managements für Lehrpersonen

Mit einem wirksamen, obligatorischen Case Management wird angestrebt, eine bessere Beratung und Begleitung erkrankter Lehrpersonen bereitstellen zu können und somit durch weniger Abwesenheiten die Stellvertreterkosten zu reduzieren. Für eine obligatorische Begleitung oder Intervention im Krankheitsfall soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Abschaffung des Berufswahljahres

Das Berufswahljahr soll ab dem Schuljahr 2016/17 nicht mehr angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben in der angestammten Klasse der Oberstufe.

Erhöhung Schülerzahlen an Primarschule

Die Mindestgrösse von Primarschulabteilungen soll von 12 auf 15 Schülerinnen und Schüler erhöht werden. Schulen der Primarschulstufe sollen durch Beschluss des Grossen Rats aufgehoben werden können, wenn die Schülerzahl dauerhaft weniger als 15 beträgt.

Leistungsreduktion Lehrpersonenberatung

Die Anzahl kostenloser Beratungssitzungen von durch-schnittlich 4,7 Beratungssitzungen soll auf 3 Beratungssitzungen mit Termineinheiten bis maximal 90 Minuten limitiert werden. Weitere Beratungssitzungen können kostenpflichtig angeboten werden.

Kostenpflicht Laufbahnberatung Erwachsene

Der Leistungsumfang des kostenlosen Angebots soll reduziert werden, indem bei der Laufbahnberatung eine Kostenpflicht für Personen ab dem 25. Altersjahr mit vorhandener abgeschlossener Erstausbildung eingeführt wird.

Einführung Kostenbeteiligung Freifach Instrumentalunterricht

Durch die Einführung einer Kostenbeteiligung der Eltern im Freifach Instrumentalunterricht an Gymnasium, Fachmittelschule, Wirtschaftsmittelschule und Informatikmittelschule soll das Angebot teilweise kostenpflichtig werden.

Abbau Leistungsbereich Bildung Naturama

Die im Jahr 2013 vom Grossen Rat beschlossene Erhöhung von 60 000 Franken für den Leistungsbereich Bildung des Naturama soll wieder gestrichen werden.

Finanzierung wissenschaftliche Auswertungen Kantonsarchäologie über den Swisslos-Fonds

Die wissenschaftlichen Auswertungen sollen aufgrund ihres Projektcharakters über den Swisslos-Fonds statt durch den Staatshaushalt finanziert werden.

Prüfung zusätzlicher Sparmassnahmen

Die Kommission hat dem Regierungsrat zahlreiche Prüfungsaufträge erteilt, die Klärungen zu einzelnen Massnahmen und die Prüfung weiterer Sparmassnahmen fordern.

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport hat somit die Beratung der Leistungsanalyse beendet. Die entsprechen-den Ergebnisse und Anträge werden an die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) weitergeleitet. In den kommenden Wochen prüft die KAPF, als federführende Kommission, sämtliche Massnahmen der Leistungsanalyse aus finanzpolitischer Sicht. Die KAPF ist berechtigt, Stellungnahmen zu den Kommissionsanträgen oder weitere Anträge zuhanden des Ratsplenums zu verabschieden. Die erste Beratung der Leistungsanalyse im Grossen Rat erfolgt voraussichtlich am 24. Juni 2014 und 1. Juli 2014.

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