Hallwilersee für das Kitesurfen ungeeignet

So, 22. Feb. 2015

Da sich das Kitesurfen nicht mit dem Natur- und Vogelschutz verträgt und auch Sicherheitsbedenken bestehen, sieht der Regierungsrat keine Möglichkeit, diese Sportart auf dem Hallwilersee zuzulassen. Der Regierungsrat unterbreitet die Botschaft zur notwendigen Gesetzesänderung dem Grossen Rat.

 

Das bundesrechtliche Verbot des Kitesurfens auf den Schweizer Gewässern wird per 15. Februar 2016 aufgehoben. Die Kantone können diese Sportart zum Schutz wichtiger Rechtsgüter auf ihren Gewässern weiterhin untersagen.

Öffentliche Interessen sprechen gegen das Kitesurfen
Dem Kanton Aargau ist es wegen des Hallwilerseeschutzdekrets gelungen, die Landschaft des Hallwilersees in ihrer Einzigartigkeit zu erhalten. Rund 75 Prozent der Uferlandschaft sind naturnah, was für einen See im Mittelland einen einmaligen Wert darstellt. Insbesondere die Schilf- und Seerosengürtel rund um den See sind weitherum berühmt. So bietet dieses Gebiet zahlreichen Vogelarten Platz zum Brüten oder die Möglichkeit zum Überwintern und Rasten. Damit der Natur- und Vogelschutz in dieser Landschaft erhalten bleibt, ist bereits heute das Fahren mit Wasserski untersagt. Dasselbe soll auch für das Kitesurfen gelten. Zudem ist im Sommer die Sicherheit von Badenden, die sich auch ausserhalb des engeren Uferbereichs aufhalten und den See ganz oder teilweise überqueren, mit einer Zulassung des Kitesurfens nicht vereinbar.

Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat im Anhörungsverfahren ein Verbot des Kitesurfens unterbreitet. Auch der Kanton Luzern beabsichtigt, auf dem luzernischen Teil des Hallwilersees ein Verbot für das Kitesurfen zu erlassen. Die vorgeschlagene Regelung stiess in der Anhörung auf sehr breite Zustimmung, weshalb der Regierungsrat daran festhält.

 

Verhältnismässigkeit ist gegeben
Im Anhörungsverfahren wurde vereinzelt vorgebracht, das generelle Verbot des Kitesurfens sei unnötig und unverhältnismässig, da die Sportart unter Einschränkungen zugelassen werden könne. Der Regierungsrat ist demgegenüber überzeugt, dass einzig ein Verbot geeignet ist, den Schutz des Hallwilersees mit seiner einmaligen Landschaft und Vogelwelt zu gewährleisten und ihn damit der einheimischen Bevölkerung als naturnahes Erholungsgebiet zu erhalten. Für lokale Kitesurferinnen und Kitesurfer besteht ab dem 1. März 2015 neu die Möglichkeit, den Sport auf dem Zürcher Teil des Zürichsees auszuüben.

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