Wie Lärmschutzwände das Dorfbild verändern, kann in verschiedenen Gemeinden beobachtet werden. Im Rahmen des kantonalen Lärmschutzplanes werden in Oberkulm deshalb keine Wände aufgestellt: Die Parteien haben sich auf eine andere Lösung geeinigt, nämlich auf die Sanierung mit einem akustisch günstigen Belag.
Im Rahmen des kantonalen Lärmschutzplanes werden in Oberkulm entlang der Kantonsstrasse keine Lärmschutzwände (LSW) realisiert (Erschliessungsproblematik, geringe Wirkung, ungünstiges Kosten-/Nutzenverhältnis, Ortsbildschutz). Vier Liegenschaften, im Gebiet Einmündung Kreuzbündtenstrasse, hättenAnspruch auf eine Wand gehabt. In Absprache mit den betroffenen Anwohnern und der Gemeinde wird aber auf die Realisierung von Lärmschutzwänden verzichtet. Voraussetzung für das Errichten einer LSW ist genügend Platz für die Montage und, um ein befriedigendes Resultat zu erzielen, eine durchgehende Wand über mehrere Meter. Nachdem unter den vier berechtigten Liegenschaftsbesitzern kein einstimmiges Interesse an der Erstellung einer Lärmschutzwand auszumachen war, setzt man nun zur Strassenlärmbekämpfung auf neue Belagsstrategien.
Den ganzen Artikel lesen Sie im Wynentaler Blatt Nr. 83, vom Freitag, 30. Oktober 2015.

Neuen Kommentar schreiben