pd. Um dem akuten Hausärztemangel entgegenzutreten, lockert der Kanton Aargau die Zulassungsbeschränkungen für Ärzte. Der Regierungsrat hiess eine geänderte Verordnung gut, welche am 1. Mai in Kraft tritt und bis 30. Juni 2019 gilt. Er kam damit dem Wunsch der Gemeinden nach wohnortsnaher Grundversorgung nach.