Aufmerksame Leser dürften schnell festgestellt haben, dass es sich beim Artikel über eine neue Regelung bei Hundespaziergängen in der WB-Ausgabe vor Ostern um einen Aprilscherz gehandelt hat. An Stammtischen wurde darüber gewitzelt und es hat auf Gemeindekanzleien offenbar tatsächlich Nachfragen betreffend der obligatorischen Begleitung für den Spaziergang mit dem Hund gegeben – und auch Ärger wurde abgelassen.
mars. Nicht alle habe den Aprilscherz im letzten Wynentaler Blatt gelungen gefunden. Hundebesitzer möglicherweise nicht, die sich ungerechtfertigt in den Fokus gezerrt sahen und bestimmt auch die Mitarbeiter auf jener Gemeindeverwaltung nicht, wo jemand sogar ausfällig wurde. Wie dem auch sei, an dieser Stelle kann Entwarnung gegeben werden: Hundebesitzerinnen und -besitzer dürfen…