Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass sich das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager des Bundes bisher bewährt hat. In seiner Stellungnahme zur Etappe 2 des Sachplans lehnt er jedoch ein Tiefenlager auf Kantonsgebiet grundsätzlich ab. Beim Standortauswahlverfahren müsse die Sicherheit an erster Stelle stehen.