Revision Strafgesetzbuch
Wer Gewalt- oder Sexualdelikte begeht, soll künftig härter bestraft werden. Der Bundesrat schlägt dem Parlament dazu Änderungen im Strafgesetzbuch vor. Bei einer Vergewaltigung etwa soll neu die Mindeststrafe zwei Jahre Haft betragen, doppelt so lange wie heute.
Lockerung des Wolfsschutzes
Der Schutz für den Wolf soll gelockert werden. Die zuständige Kommission des Ständerats schägt eine Änderung des Jagdgesetzes vor. Demnach sollen die Behörden die Bestände des Raubtiers künftig verkleinern können, auch ohne dass die Wölfe bereits grössere Schäden angerichtet haben.
Ehemaliger Stadtrat verurteilt
Ein ehemaliger Zuger FDP-Stadtrat ist vom Obergericht wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung und Geldwäscherei verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe…