Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass sich das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager des Bundes bisher bewährt hat. In seiner Stellungnahme zur Etappe 2 des Sachplans lehnt er jedoch ein geologisches Tiefenlager auf Kantonsgebiet weiterhin grundsätzlich ab. Er bekräftigt damit seine Position aus der Etappe 1. Beim Standortauswahlverfahren muss die Sicherheit erkennbar an erster Stelle stehen. Die bedeutenden Thermal- und Mineralwassernutzungen sowie die Trinkwasserressourcen auf Kantonsgebiet sind zwingend zu schützen. Zum Standort für eine mögliche Oberflächenanlage in Villigen hat der Regierungsrat grosse Bedenken.
(Mitg.) Der Regierungsrat will grundsätzlich kein geologisches Tiefenlager im Kanton Aargau. Er ist aber gewillt, im Standortauswahlverfahren konstruktiv…