(Mitg.) Nach Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang für die Ersatzwahl von einem Stimmenzähler-Ersatzmitglied sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf Paragraph 33 Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) hat das Wahlbüro folgenden Kandidaten als gewählt erklärt: Hochstrasser, Franz Xaver, 1945, von Sursee LU und Hägglingen AG, Rigistrasse 15 (Grüne).