Die 179 Aargauer Jagdreviere werden für die Periode 2019 bis 2026 neu verpachtet. 161 Jagdgesellschaften haben bereits den neuen Pachtvertrag zur Unterzeichnung erhalten. In 18 Fällen hat der Kanton einen anfechtbaren Entscheid erlassen – 16 wegen Doppelbewerbungen, während bei 2 Revieren keine geeigneten Bewerbungen eingegangen sind. Diese werden neu ausgeschrieben.
(Mitg.) Gemäss Jagdgesetzgebung verpachtet das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) die Jagdreviere jeweils für acht Jahre. Die Gemeinden müssen ihre Zustimmung zur ausgewählten Jagdgesellschaft geben. Bei Differenzen zwischen Departement und Gemeinde oder zwischen beteiligten Gemeinden entscheidet der Regierungsrat. Das Jagdrevier wird in der Regel an die bisherige Jagdgesellschaft verpachtet. Bewerben sich zwei oder…