Der Begriff «Freiung», aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit stammend, ist heute kaum mehr bekannt. Wer sich mit Hilfe von Wikipedia schlau zu machen versucht, findet zwei Erkärungen.
von Peter Steiner
Einerseits bedeutete der Ausdruck die Befreiung von allgemein gültigen Steuerabgaben oder anderen Rechtsvorschriften. Anderseits war damit die Befreiung von rechtlicher Verfolgung gemeint. Wer im Mittelalter Recht gebrochen hatte, auch in einem Tötungsfall, war in Freiungsgebieten, zum Beispiel in einer Kirche oder einem genau begrenzten Landstrich, unantastbar.
Nochmals anders verwendet wurde der Begriff in den vergangenen Jahrhunderten in unserer Gegend. Die Frauen hatten ursprünglich wenig Rechte. In der Öffentlichkeit waren sie nicht handlungsfähig. Sie konnten keine…