Das kantonale Spitalgesetz (SpiG) aus dem Jahr 2003 wird einer Totalrevision unterzogen. Es werden Handlungsspielräume geschaffen und Massnahmen zur Kostendämpfung vorgesehen. Der Regierungsrat hat die Vorlage, welche auf den 1. Juli 2020 in Kraft treten soll, zur Anhörung freigegeben.
(Mitg.) Auf nationaler Ebene erfolgten in jüngster Vergangenheit grössere Gesetzesanpassungen im Bereich der Spitalversorgung. So wurde im Jahr 2007 das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) teilrevidiert. Die per 1. Januar 2012 umgesetzte neue Spitalfinanzierung hat grossen Einfluss auf die kantonale Gesundheits- und Spitalversorgung und insbesondere deren Finanzierung. Auch in naher Zukunft ist mit Anpassungen auf nationaler Ebene zu rechnen. Neben dem geänderten Finanzierungssystem tragen…