Der Vierfachmord von Rupperswil kommt am 13. Dezember vor Obergericht. Nach der Berufung des Beschuldigten fordert die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung erneut eine lebenslängliche Verwahrung, ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für berufliche und ausserberufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen. Zudem sei die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete vollzugsbegleitende ambulante Massnahme aufzuheben.
(Red./Mitg.) Im Verfahren betreffend den Vierfachmord von Rupperswil hat die Staatsanwaltschaft innert der gesetzlichen Frist Anschlussberufung erklärt. Sie beantragt, es sei eine lebenslängliche Verwahrung anzuordnen. Denselben Antrag hatte sie bereits erfolglos im Rahmen der ersten Verhandlung vor dem Bezirksgericht Lenzburg gestellt. Voraussetzung für eine lebenslängliche…