Im 2018 wurden beim Kantonalen Steueramt 1182 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung erstattet. Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden Vermögen mit einem Gesamtwert von 287 Millionen Franken. Für den Kanton und die Gemeinden resultierten daraus zusätzliche Steuereinnahmen in der Höhe von 12,8 Millionen Franken.
(Mitg.) Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Er bzw. sie muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen.
Im Kalenderjahr 2018 wurden beim Steueramt des Kantons Aargau 1182 Selbstanzeigen erstattet. Damit wurde die Rekordzahl des Vorjahres (1113 Selbstanzeigen) nochmals knapp übertroffen. Zur Nachbesteuerung…