(Mitg.) Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2018 rechtskräftig geworden.
Teilrevision Nutzungsplanung «Alzbach»
Die Gemeindeversammlung hat am 21. November 2018 die Teilrevision Nutzungsplanung «Alzbach» in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage bewilligt. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist ist dieser Beschluss am 7. Januar 2019 rechtsgültig geworden. Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Publikation im…